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Liebe Leserin, lieber Leser,

haben auch Sie für den Fall Ihres Todes einer Organspende mittels eines Organspendeausweises zugestimmt?
Und haben Sie vorsorglich auch eine sog. Patientenverfügung getroffen?

Dann sollten Sie letztere daraufhin prüfen, ob Sie darin lebensverlängernde Intensivmaßnahmen ausdrücklich abgelehnt haben.
Ist dem so, so wird damit auch eine Organspende ausgeschlossen. Denn für eine Transplantation ist die Aufrechterhaltung der Funktion des gespendeten Organs durch intensivmedizinische Maßnahmen notwendig. Der in der Patientenverfügung geäußerte Wille ist gegenüber dem in Form des Organspendeausweises geäußerten Willen von den Ärzten und Ärztinnen vorrangig zu beachten. Das gilt auch für den Fall, dass der Organspendewille den Angehörigen bekannt ist.
Und so werden aufgrund widersprüchlicher Patientenverfügungen – nach Aussage des Amts für Gesundheit der Hamburger Sozialbehörde – häufig ungewollt Organspenden verhindert.

Für den Fall, dass Sie im Falle Ihres Todes Organspenderin/-spender sein möchten, sollten Sie also dafür Sorge tragen, dass dieses nicht durch eine widersprüchliche Patientenverfügung verhindert wird.

Auf der nachfolgend genannten Website finden Sie hilfreiche Informationen dazu, wie Sie Ihre Patientenverfügung formulieren sollten, damit Ihr Wille zur Organspende auch durchsetzbar ist.
Gern helfe aber auch ich Ihnen bei der entsprechenden Formulierung Ihrer Patientenverfügung..

https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-patientenverfuegung/