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Kosten

Als Mandant:in möchten Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Ein Anbahnungs- und Informationsgespräch, d.h. eine Anfrage, ob ein Mandat überhaupt angenommen werden kann, ist in der Regel kostenlos.

Im Übrigen richten sich die Kosten danach, ob ich Sie in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer:in oder als Privatperson berate oder vertrete.

Unternehmer:innen:

Gegenüber Unternehmer:innen rechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines gesondert zu vereinbarenden Honorars ab. Mein Stundensatz beträgt üblicherweise 200,00 € netto.

Privatpersonen:

Möchten SIe hingegen (zunächst) lediglich eine Erstberatung fällt hierfür – unabhängig vom Gegenstandswert – eine Erstberatungsgebühr an. Eine Erstberatung besteht in einer pauschalen, überschlägigen Einstiegsberatung ( so BGH-Beschluss vom 03.05.2007), ohne Prozessauftrag oder Tätigwerden gegenüber Dritten. Erfolgt die Erstberatung als Gespräch, beläuft sich die Gebühr gem. § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf maximal 190,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. (= 226,10 Euro). Für eine schriftliche Erstberatung (insebsondere durch Ausarbeitung eines Gutachtens) ist die Gebühr gem. § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf  250,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. (= 297,50 Euro) begrenzt. Zu beachten ist, dass die vorgenannen Gebühren lediglich für eine/n Mandant:in gelten. Für weitere Mandant:innen erhöht sich die Gebühr um je 0,3.

Sofern sich meine (weitergehende) Tätigkeit vornehmlich beratend ist oder die Erstellung eines Vertrages, eines Testaments oder ähnliches beinhaltet, kommt eine Vergütung nach Zeitaufwand oder auch auf Basis einer Pauschale in Betracht. In jedem Fall vereinbare ich vor Aufnahme meiner Tätigkeit das Honorar mit Ihnen.

Werde ich für Sie gegenüber Dritten tätig, so rechne ich meine Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Grundlage ist dabei der sog. Gegenstandswert.

Bei gerichtlichen Verfahren wird dieser als sog. Streitwert vom Gericht festgesetzt.

Besteht für das Mandat eine Rechtsschutzversicherung, prüfe ich auf Wunsch, ob die Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Zögern Sie bitte nicht, mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren!