Qualität durch Fortbildung
Die fachliche Kompetenz einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes ist durch die Mandanten schwer einzuschätzen. Dabei ist grad diese von erheblicher Bedeutung für die kompetente Bearbeitung der Mandate. Eine regelmäßige Fortbildung ist unerlässlich für diese Kompetenz. Und so weist die Bundesrechtsanwaltskammer zu Recht darauf hin, dass von der Fortbildung Anwalt und Mandant gleichermaßen profitieren: Der Mandant kann sich auf eine qualifizierte Rechtsberatung verlassen, die stets „auf der Höhe der Zeit“ ist. Für den Anwalt wiederum gilt: Nur ein zufriedener Mandant, der um die Fähigkeiten und Kenntnisse seines Anwaltes weiß und auf sie vertraut, wird seine Mandate auch in Zukunft diesem Anwalt anvertrauen.
Fortbildungszertifikat Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergibt jenen RechtsanwältInnen, die sich in ihrer Fortbildungspflicht herausheben, das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verbunden mit der Lizenz zur Nutzung eines Logos. Nachzuweisen ist eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360. Die Punkte müssen dabei verschiedene Pflichtmodule bzw. jeweilige Wahlmodule abdecken. Pflichtmodule sind die Module I (Materielles Recht) und Modul II (Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht). Wahlmodule sind die Module III (Verfahrens-oder Prozessrecht) und Modul IV (Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung). 240 Punkte müssen aus Fortbildungsmaßnahmen zu Modul I stammen. 60 Punkte müssen aus Fortbildungsmaßnahmen zu Modul II stammen. In Modul II müssen alle drei aufgeführten Unterbereiche abgedeckt sein. Da ich die für die Pflichtmodule I und II sowie das von mir gewählte Wahlmodul III erforderliche Punktanzahl durch die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen nachweisen konnte, hat die Bundesrechtsanwaltskammer mir das das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erteilt und damit auch das Recht auf eine werbliche Nutzung.
Fortbildungszertifikat Deutscher Anwaltverein.
Der Deutscher Rechtsanwaltverein fördert die notwendige anwaltliche Fortbildung und bietet gegen Nachweis die DAV- Fortbildungsbescheinigung an. Der DAV erteilt die Fortbildungsbescheinigung denjenigen Mitgliedern, die sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortgebildet haben. Die Fortbildungsbescheinigung weist die nachgewiesenen Fortbildungen einzeln aus, inklusive der Anzahl der Fortbildungsstunden.
Die mir vom DAV ausgestellten Fortbildungsbescheinigungen finden Sie hier:
2019
- DAVIT-Expertengespräch – Jahresrückblick IT- und Wettbewerbsrecht
- Verfahrensrecht und materiell-rechtliche Ansprüche im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz
- Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Datenschutzrecht
- DAVIT – Basic
- Aktuelle Mietrechtsprechung
- Ein Jahr DSGVO – eine Bestandsaufnahme
- AGB-Recht
2018
- Datenschutzgrundverordnung – Was muss ein Anwalt wissen?
- AGB Recht
- Aktuelles zum Erbrecht 2018
- FA-Lehrgang Erbrecht – 4 von 6 Bausteinen:
Bausteine 1 + 2 – Materielles Erbrecht,
Baustein 4 – Erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht (insbes. Berliner Testament), zum Sozialrecht (Behindertentestament) sowie zum Schuldrecht,
Baustein 6 – Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung - RVG Workshops
2017
- Die Rückabwicklung von Finanzanlagen – Aktuelle Rechtsprechung
- Neues zu Bankentgelten und der Vorfälligkeitsentschädigung
- 25. FA-Lehrgang Bank- u. Kapitalmarktrecht Baustein 3: Factoring, Leasing, Fernabsatz
- RVG Workshop
- DAT Veranstaltung: Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge
- Basic: IT-Recht
- Online-Seminar Bank- u. Kapitalmarktrecht: Aktuelle Entwicklungen im Kapitalanlagerecht – 3. Quartal
- Verletzungsansprüche im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz
2016
- RVG-Workshop
- 13. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts
- online-S. Bank- und Kapitalmarktrecht: Aktuelle Entwicklungen im Kapitalanlagerecht – 3. Quartal
- online-S. Bank- und Kapitalmarktrecht: Aktuelle Entwicklungen im Kapitalanlagerecht – 4. Quartal
- Die Rückabwicklung von Finanzanlagen – Aktuelle Rechtsprechung
2015
- RVG-Workshop
- Marken- und Kennzeichnungsrecht: Marken, Firmen, Titel, Domains
- Internetrecht: Neues aus dem Bereich des E-Commerce
- Bank- und Kapitalmarktrecht Tagung: Aktuelle Rechtsprechung des II., III. und XI. Zivilsenats des BGH, Bankentgelte im Kreditgeschäft, Kündigung von Bausparverträgen, Widerruf von Darlehensverträgen
2013
- Aktuelle Fragestellungen im Urheberrecht
- Neuere Entwicklungen im AGB-Recht
- Aktuelle Fragestellungen zum Urheberrecht, Schwerpunkt „Rechtsverletzung im Internet“
- Aktuelles Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht
2012
- Neuere Entwicklungen im AGB-Recht
- Aktuelle Problemstellungen im Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht einschließlich
Qualität durch Fortbildung
Die fachliche Kompetenz einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes ist durch die Mandanten schwer einzuschätzen. Dabei ist grad diese von erheblicher Bedeutung für die kompetente Bearbeitung der Mandate. Eine regelmäßige Fortbildung ist unerlässlich für diese Kompetenz. Und so weist die Bundesrechtsanwaltskammer zu Recht darauf hin, dass von der Fortbildung Anwalt und Mandant gleichermaßen profitieren: Der Mandant kann sich auf eine qualifizierte Rechtsberatung verlassen, die stets „auf der Höhe der Zeit“ ist. Für den Anwalt wiederum gilt: Nur ein zufriedener Mandant, der um die Fähigkeiten und Kenntnisse seines Anwaltes weiß und auf sie vertraut, wird seine Mandate auch in Zukunft diesem Anwalt anvertrauen.
Fortbildungszertifikat Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergibt jenen RechtsanwältInnen, die sich in ihrer Fortbildungspflicht herausheben, das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verbunden mit der Lizenz zur Nutzung eines Logos. Nachzuweisen ist eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360. Die Punkte müssen dabei verschiedene Pflichtmodule bzw. jeweilige Wahlmodule abdecken. Pflichtmodule sind die Module I (Materielles Recht) und Modul II (Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht). Wahlmodule sind die Module III (Verfahrens-oder Prozessrecht) und Modul IV (Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung). 240 Punkte müssen aus Fortbildungsmaßnahmen zu Modul I stammen. 60 Punkte müssen aus Fortbildungsmaßnahmen zu Modul II stammen. In Modul II müssen alle drei aufgeführten Unterbereiche abgedeckt sein. Da ich die für die Pflichtmodule I und II sowie das von mir gewählte Wahlmodul III erforderliche Punktanzahl durch die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen nachweisen konnte, hat die Bundesrechtsanwaltskammer mir das das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erteilt und damit auch das Recht auf eine werbliche Nutzung.
Lizenz Fortbildungsbescheinigung ab 2015,
Lizenz Fortbildungsbescheinigung ab 2018
Fortbildungszertifikat Deutscher Anwaltverein
Der Deutscher Rechtsanwaltverein fördert die notwendige anwaltliche Fortbildung und bietet gegen Nachweis die DAV- Fortbildungsbescheinigung an. Der DAV erteilt die Fortbildungsbescheinigung denjenigen Mitgliedern, die sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortgebildet haben. Die Fortbildungsbescheinigung weist die nachgewiesenen Fortbildungen einzeln aus, inklusive der Anzahl der Fortbildungsstunden.
Die mir vom DAV ausgestellten Fortbildungsbescheinigungen finden Sie hier:
2019
- DAVIT-Expertengespräch – Jahresrückblick IT- und Wettbewerbsrecht
- Verfahrensrecht und materiell-rechtliche Ansprüche im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz
- Verfahrensrecht und materiell-rechtliche Ansprüche im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz
- Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Datenschutzrecht
- DAVIT – Basic
- Aktuelle Mietrechtsprechung
- Ein Jahr DSGVO – eine Bestandsaufnahme
- AGB-Recht
2018
- Datenschutzgrundverordnung – Was muss ein Anwalt wissen?
- AGB Recht
- Aktuelles zum Erbrecht 2018
- FA-Lehrgang Erbrecht – 4 von 6 Bausteinen:
Bausteine 1 + 2 – Materielles Erbrecht,
Baustein 4 – Erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht (insbes. Berliner Testament), zum Sozialrecht (Behindertentestament) sowie zum Schuldrecht,
Baustein 6 – Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung - RVG Workshops
2017
- Die Rückabwicklung von Finanzanlagen – Aktuelle Rechtsprechung
- Neues zu Bankentgelten und der Vorfälligkeitsentschädigung
- 25. FA-Lehrgang Bank- u. Kapitalmarktrecht Baustein 3: Factoring, Leasing, Fernabsatz
- RVG Workshop
- DAT Veranstaltung: Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge
- Basic: IT-Recht
- Online-Seminar Bank- u. Kapitalmarktrecht: Aktuelle Entwicklungen im Kapitalanlagerecht – 3. Quartal
- Verletzungsansprüche im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz
2016
- RVG-Workshop
- 13. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts
- online-S. Bank- und Kapitalmarktrecht: Aktuelle Entwicklungen im Kapitalanlagerecht – 3. Quartal
- online-S. Bank- und Kapitalmarktrecht: Aktuelle Entwicklungen im Kapitalanlagerecht – 4. Quartal
- Die Rückabwicklung von Finanzanlagen – Aktuelle Rechtsprechung
2015
- RVG-Workshop
- Marken- und Kennzeichnungsrecht: Marken, Firmen, Titel, Domains
- Internetrecht: Neues aus dem Bereich des E-Commerce
- Bank- und Kapitalmarktrecht Tagung: Aktuelle Rechtsprechung des II., III. und XI. Zivilsenats des BGH, Bankentgelte im Kreditgeschäft, Kündigung von Bausparverträgen, Widerruf von Darlehensverträgen
2013
- Aktuelle Fragestellungen im Urheberrecht
- Neuere Entwicklungen im AGB-Recht
- Aktuelle Fragestellungen zum Urheberrecht, Schwerpunkt „Rechtsverletzung im Internet“
- Aktuelles Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht
2012
- Neuere Entwicklungen im AGB-Recht
- Aktuelle Problemstellungen im Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht einschließlich