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Wenn Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen wollen, genügt es grundsätzlich, dass jeder Ehegatte* ein eigenes Testament verfasst, in dem er/sie den anderen Ehegatten als Alleinerben/in einsetzt. Ausreichend ist, wenn das Testament von dem Ehegatten eigenhändig handschriftlich verfasst ist und das Datum und den Ort enthält sowie unterschrieben (mit Vor- und Nachnamen) ist.

Die Ehegatten können auch ein gemeinsames Testament verfassen, indem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Hier reicht es aus, wenn eine/r der beiden Eheleute das Testament handschriftlich verfasst und beide Eheleute es – jeweils mit Datum und Ort – unterschreiben.

Anders als häufig angenommen, muss also das Testament weder von einem Notar beurkundet, noch bei bzw. von diesem hinterlegt werden. Empfehlenswert ist allerdings, dass die Eheleute ihr/e Testament/e beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Die hierfür anfallenden Kosten sind unabhängig von dem Wert des Nachlasses und sehr moderat (aktuell betragen die Kosten für die Hinterlegung eines Testaments € 75,00).

Sollten Sie Fragen zu der in Ihrem Fall geltenden gesetzlichen Erbfolge haben oder sollten Sie ein Testament verfassen wollen, berate bzw. unterstütze ich Sie gern hierbei.

Meine Tätigkeit berechne ich hierbei grundsätzlich nach dem zeitlichen Aufwand zu meinem üblichen Honorar (derzeit € 200,00 pro Stunde inkl. Umsatzsteuer).

* der einfacheren Lesbarkeit halber verwende ich die Bezeichnung Ehegatte einheitlich für beide Eheleute, unabhängig vom Geschlecht