Aktualisiert: Kinderlose Ehepaare: Wenn die Eltern/Geschwister miterben oder einen Pflichtteilsanspruch haben

Für viele Menschen ist ein Testament etwas unangenehmes, es steht zu sehr im Zusammenhang mit dem Lebensende. Anstatt die eigenen Angelegenheiten frühzeitig zu regeln (und diese Regelungen regelmäßig zu überprüfen), wird dieses immer wieder hinausgeschoben oder sogar als unnötig erachtet. Für die Erben kann das zu – häufig bösen – Überraaschungen führen, die von dem/der Erblasser/in gar nicht beabsichtigt waren. Ein typisches Beispiel ist das kinderlose Ehepaar, das kein Testament errichtet. Häufig ist von kinderlosen Ehepaaren zu hören, dass sie kein Testament errichten, da die/der andere Ehegatte* ja ohnehin alles erbe. Ein – gelegentlich fataler – Irrtum! Denn anders als gedacht, sieht das Gesetz keinesfalls bei kinderlosen Eheleuten automatisch eine Alleinerbschaft des/der überlebenden Ehegatten vor. Richtig ist vielmehr, dass neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern und deren Abkömmlinge oder sogar die Großeltern des verstorbenen Ehegatten gesetzliche Erben sind. Auf sie entfällt dann die Hälfte des Nachlasses. Es gilt folgende Erbfolge bezüglich des hälftigen Nachlasses: Leben die Eltern des verstorbenen Ehegatten (Erblasser/in), so erben diese als Erben zweiter Ordnung gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Ist ein Elternteil bereits verstorben, so treten an dessen Stelle die Geschwister des/der Erblassers/in und, sofern ein Geschwister bereits verstorben ist, die ggf. in dieser Linie … Aktualisiert: Kinderlose Ehepaare: Wenn die Eltern/Geschwister miterben oder einen Pflichtteilsanspruch haben weiterlesen