Gewerbeauskunftzentrale – endlich ein BGH-Urteil gegen die GWE GmbH

Der BGH stellt in seinem Urteil vom 26.07.2012 (BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11 – LG Bochum / AG Recklinghausen) endlich klar, dass eine Entgeltklausel, die „so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist,  dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gem. § 305 c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil“ wird. Das Urteil beschäftigt sich mit dem Geschäftsgebaren der Gewerbeauskunftzentrale (GWE GmbH). Diese hat im Internet in verschiedensten Foren bereits eine traurige Berühmtheit erlangt. Denn bekannt geworden ist die Gewerbeauskunftszentrale seit einigen Jahren damit, dass sie in unzähligen Fällen Gewerbetreibenden ein Formular mit dem Titel „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ zusendete. Dies tat die Gewerbeauskunftszentrale branchenübergreifend. Architekten, Ärzte, Ladeninhaber, Optiker, ja sogar Sportvereine und Chöre erhielten das Formular. Viele der Empfänger füllten das Formular, teils erst nach einer weiteren behördlich anmutenden Aufforderung der Gewerbeauskunftszentrale, aus und schickten es an die Gewerbeauskunftzentrale zurück. Sie taten dies in der Annahme, dass es sich hier um ein kostenloses Angebot eines offiziellen Registers handele. Damit lagen die Empfänger jedoch falsch. Denn nicht allzu lang nach der Rücksendung des Formulars erhielten sie eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von knapp 600,00 Euro. Dieser Betrag wurde mit einer Entgeltklausel am rechten … Gewerbeauskunftzentrale – endlich ein BGH-Urteil gegen die GWE GmbH weiterlesen