Gewerbeauskunft ist zu Ordnungsgeld verurteilt worden

Mit Beschluss vom 23.04.2013 (38 O 148/10) hat das LG Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH – vielen eher bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale – ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt. Dieses Ordnungsgeld beruht darauf, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale trotz Erlasses der Entscheidungen des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10), des OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/1) sowie des BGH (Beschluss vom 6.2.2013, I ZR 70/12) weiterhin Formulare zwecks späterer  Geltendmachung von Gebühren für die Eintragung in das Register versendete. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragt. Die Gewerbeauskunft-Zentrale hat sich darauf berufen, dass sie zwischenzeitlich ein gegenüber dem vormaligen Formular, das Gegenstand des bisherigen Verfahrens war, abgeändertes Formular verwende. Dieses hat das LG Düsseldorf jedoch nicht gelten lassen. Das Verbot sei auch durch das abgeänderte Formular in seinem Kernbereich betroffen, da es weiterhin die wesentlichen Elemente der Täuschung darüber, daß es sich um ein werbliches Angebot handelt, enthalte. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die GWE-Wirschaftsinformationsges. mbH hiergegen ein Rechtsmittel einlegt. Denn sie ist dafür bekannt, dass sie hartnäckig ihre finanziellen Interessen verfolgt und sich selbst von dem Urteil des BGH, mit dem die Unwirksamkeit der Entgeltklausel festgestellt wurde, nicht beeindrucken lässt. So … Gewerbeauskunft ist zu Ordnungsgeld verurteilt worden weiterlesen