EuGH entscheidet: Facebook und Betreiber sind gemeinsam verantwortlich für Einhaltung des Datenschutzes – grundsätzlich, aber…

Heute möchte ich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinweisen, die für Fanpage-Betreiber von Interesse ist: Mit seinem Urteil vom 05. Juni 2018 hat der EuGH die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und dem Betreiber einer sog. Fanpage für die darüber erfolgende Verarbeitung der personenbezogenen Daten festgestellt. Er begründet dieses u.a. wie folgt (Rdn. 36 – 38 des Urteils): „Ein solcher Betreiber ist nämlich durch die von ihm vorgenommene Parametrierung (u. a. entsprechend seinem Zielpublikum sowie den Zielen der Steuerung oder Förderung seiner Tätigkeiten) an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage beteiligt. Der Gerichtshof weist insoweit darauf hin, dass der Fanpage-Betreiber insbesondere demografische Daten über seine Zielgruppe – und damit die Verarbeitung dieser Daten – verlangen kann (u. a. Tendenzen in den Bereichen Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus und berufliche Situation), Informationen über den Lebensstil und die Interessen seiner Zielgruppe (einschließlich Informationen über die Käufe und das Online-Kaufverhalten der Besucher seiner Seite sowie über die Kategorien von Waren oder Dienstleistungen, die sie am meisten interessieren) und geografische Daten, die ihn darüber informieren, wo spezielle Werbeaktionen durchzuführen oder Veranstaltungen zu organisieren sind und ihm ganz allgemein ermöglichen, sein Informationsangebot so zielgerichtet wie möglich … EuGH entscheidet: Facebook und Betreiber sind gemeinsam verantwortlich für Einhaltung des Datenschutzes – grundsätzlich, aber… weiterlesen